Gartenhaus - Die Baugenehmigung
Der perfekte Platz für das kleine Haus auf dem eigenen Grundstück ist gefunden?
Doch wenn man einen geeigneten Platz für den Bau des Gartenhauses gefunden hat, sollte man nicht gleich zur tat schreiten. Denn es sind verschiedenen Sachen auch in rechtlicher Hinsicht zu beachten.
Beim Bau eines Gartenhauses sollte man sich immer eine Baugenehmigung vom Bauamt einholen. Dies ist für viele zwar ein lästiger Ämtergang, aber ohne die Genehmigung kann der Bau des Gartenhauses schnell zum rechtlichen Streitpunkt werden.
Zwar braucht man nicht für jede Gartenhausgröße eine entsprechende Genehmigung, doch ab einer gewissen Baugröße oder dem Abstand zu Nachbargebäuden- sowie Grundstücken ist einen Genehmigung vom Bauamt unumgänglich.
Ab welcher Größe diese Genehmigung notwendig ist und wie teuer die Genehmigung ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Man muss dennoch mit mehr als 50€ für die Genehmigung rechnen.
Auch sollte man bei der Planung des Gartenhauses bedenken, dass das Bauamt oft mehrere Wochen Bearbeitungszeit benötigt und deshalb ein Antrag auf Bau demzufolge frühzeitig eingeliefert werden.
Wenn das Gartenhaus auf einem richtigen Fundament bzw. eine Betonbodenplatte gesetzt werden soll, dann muss man sich beim zuständigen Bauamt erkundigen. Bis zu einem bestimmten Raumvolumen sind die Häuser nicht genehmigungspflichtig. Es geht dabei nicht um die Grundfläche des \"Erdgeschosses\", sondern um den umbauten Raum und das Fundament sowie Dach.
Auch wenn man für den Bau auf Grund der Größe des Gartenhauses denkt keine Baugenehmigung zu brauchen, sollten Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem örtlichen Bauamt informieren.
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