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Offenes Feuer im Garten
Offenes Feuer im Garten ist Landessache und wird meist durch das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) geregelt. Für viele Gartenbesitzer ist es von Interesse, wann und wie oft sie ihre Gartenabfälle verbrennen können. Die Bundesländer sehen dafür verschiedene Regelungen, mit verschiedenen Ausnahmen vor. Gleiches gilt für einfache Lagerfeuer, als offene Feuer im Garten. Eine Grundbedingung ist: das Holz muss unbehandelt sein.
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